Kontinuität allenthalben

Kontinuität allenthalben

Das war schon bemerkenswert:  Ende vergangener Woche meldete sich der Hamburger Verfassungsschutz sehr offensiv zu Wort und warnte vor der Teilnahme an einer Demonstration, mit der am 5.12. gegen die gerade begonnenen sog. Rondenbarg-Verfahren protestiert wurde: „Wer an dieser Versammlung teilnimmt, macht sich mit gewaltorientierten Linksextremisten gemein.“  Wenn es eines öffentlichen Hinweises bedurft hätte, mit welcher Konsequenz Politik und Behörden ihre vor 4 Jahren eingeschlagene Linie zur Be- und Verhinderung von Protesten anlässlich des G 20-Gipfels im Juli 2017 fortsetzen, dann diese Intervention des VS.   Mathis Neuburger bringt es in seinem Kommentar (hier lesen) auf den Punkt: Gerade die damaligen Ereignisse am Rondenbarg erfordern eine unabhängige und umfassende Untersuchung des polizeilichen Vorgehens … genau das aber ist bislang erfolgreich verhindert worden.  Und so geht es in der Tat in diesem Verfahren um nicht weniger als um die Verteidigung des Versammlungsrechts.  Wer nachlesen möchte, wie das damalige Geschehen sich aus dieser Perspektive darstellt, möge in den Bericht der Demonstrationsbeobachtung des Komitees für Grundrechte und Demokratie schauen.

Bildquellen

  • arrest-1399968_1920: fsHH auf pixabay

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