Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Martin Luthers Stadtkirche in Wittenberg darf weiterhin Juden beleidigen.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Martin Luthers Stadtkirche in Wittenberg darf weiterhin Juden beleidigen.

Zwar sei, so das höchste deutsche Gericht am 14. Juni 2022, das antijüdische Schmährelief an der Außenwand der Wittenberger Stadtkirche „für sich betrachtet in Stein gemeißelter Antisemitismus“. ABER es stellt dennoch „keine gegenwärtige Rechtsverletzung“ dar, darf also bleiben. Man reibt sich die Augen. Wie ist diese wundersame Umkehr möglich? Der BGH glaubt einfach ohne weitere Prüfung, dass „nach der Sichtweise eines unvoreingenommenen und verständigen Betrachters“ durch eine Bodenplatte und einen „Schrägaufsteller“ unterhalb der „Judensau“ aus dem Schandmal ein Mahnmal geworden sein soll. „Die Logik der Richter ist abenteuerlich“, kommentiert Rafael Seligmann zutreffend in der Jüdischen Allgemeinen. Dass das oberste deutsche Gericht der penetrant vorgetragenen Rechtfertigung der Kirchengemeinde für den Verbleib der „Judensau“ folgt, gibt Anlass zur Besorgnis. Denn: Die Bildsprache und der Text der Bodenplatte *) erinnern zwar an den Holocaust, bleiben aber bei der Benennung der Verantwortlichkeit und der Bedeutung des Todes von 6 Millionen Juden doppelbödig. Ja, mehr noch: Die Bodenplatte zitiert in hebräischer Schrift, also direkt an die jüdischen Betrachter gerichtet, den Anfang des Psalms 130, der in seiner Anrufung G“ttes die Sünden der jüdischen Beter bekennt. Auschwitz soll verstanden werden als Folge der Sünden des jüdischen Volkes. Diese Schuldumkehr gehört zum modernen Repertoire des Antisemitismus. Eine genauere Darstellung und Analyse der Bodenplatte finden sich hier.

Das zweite Element des sogenannten Mahnmals, ein einfacher Schrägaufsteller *) , dokumentiert ohne jede kritische Anmerkung den Text der Bodenplatte und beschreibt ihre Gestaltung. Offensichtlich traut man der Erkennbarkeit dieses „Mahnmals“ selbst nicht so ganz. Einige Zeilen werden verwendet, um auf die mittelalterliche Herkunft der „Judensau“, einige Pogrome und auf Martin Luthers antijüdische Schriften von 1543 hinzuweisen. Kein Satz findet sich über die zahlreichen weiteren Pogrome, nicht einmal das von 1938 und über Luthers theologisch-propagandistische Bedeutung dafür. Kein Wort wird verloren über die Haltung der eigenen Gemeinde in den vergangenen Jahrhunderten. Keine Information über die Attraktivität der „Judensau“ für Nazi-Aufmärsche mit kirchlicher Beteiligung. Kein Wort über die eigene Schuld, keine Reue – stattdessen Schweigen.

Nur ein schwieriges Erbe aus dem Mittelalter?

Eine selbstkritische Erklärung, gar so etwas wie ein Schuldbekenntnis oder Bußwort vermeidet der Gemeindekirchenrat in Wittenberg auch in seiner Erklärung, die er im März 2022, also wenige Wochen vor der BGH-Verhandlung veröffentlicht hat und die so beginnt: „Die Stadtkirche Wittenberg ist mit einem reichen kirchen- und kunstgeschichtlichen Erbe gesegnet.“ Dazu gehört dann eben auch das Schmährelief: „Es zeigt die mittelalterliche Judenfeindlichkeit, zu der sich auch der Reformator Martin Luther hinreißen ließ.“ Der große Martin Luther, sonst gerühmt als Befreier aus mittelalterlicher (Glaubens-)Knechtschaft, wird für die Wittenberger Kirchenleute zum Verführten, der einfach nicht anders kann. Die Hass-predigende „Judensau“ wird zu einem schwierigen und „beunruhigenden Erbe“ verharmlost.

Der BGH akzeptierte auch ohne jede Prüfung die Behauptung der Kirchengemeinde, dass sie sich mit kritischen Anfragen auseinandersetze und eine „fortwährende Auseinandersetzung mit der Schmähplastik begrüße“ und „aktiv den mit diesem Erbe verbundenen Erinnerungsprozess“ betreibe. Das ist, vorsichtig ausgedrückt, reines Blendwerk. Weder auf der Website der Gemeinde noch in den Gemeindebriefen des vergangenen letzten Jahres gibt es bis auf wenige Zeilen aus einer Sitzung des Gemeindekirchenrates irgendeinen Hinweis auf diese angebliche Auseinandersetzung, keine Texte, keine Veranstaltungen, einfach nichts. Luthers antisemitisches Vermächtnis und die jahrhundertelange propagandistische Bedeutung der „Judensau“ werden nicht zum Thema gemacht.

Ronen Steinke ist zuzustimmen, wenn er in der SZ am 30. Mai kommentiert: „Es ist schwer zu begreifen, mit welcher Halsstarrigkeit die Kirchen sich heute dagegen verwahren, diese Skulpturen endlich mit Hammer und Meißel abzuschlagen, um sie zum Beispiel in ein Museum zu geben.“ Steinke spricht nicht nur von der Gemeinde, sondern von den Kirchen, und hat leider recht. Denn auch die EKD (Evangelische Kirche in Deutschland) zeigte sich erleichtert über das Urteil des BGH. Ihr Beauftragter für den Kampf gegen Antisemitismus, Christian Staffa, lobt die Gemeinde für ihre „neuen Bemühungen, weitere Formen der Auseinandersetzung mit ihrem antijüdischen Erbe zu finden“. Weder gibt es neue Bemühungen, noch weitere Formen dieser Auseinandersetzung in der Gemeinde. Kritikerinnen und Kritiker, und es sind nicht wenige, die seit Jahren für die Abnahme der „Judensau“ plädieren, wurden und werden von der Gemeinde nicht eingeladen. Fast sarkastisch mutet in diesem Kontext eine in der taz zitierte Äußerung des Wittenberger Pfarrers an, „er könne Kläger Düllman durchaus verstehen, ihm sei die Distanzierung auch nicht deutlich genug. „Wir müssen nachlegen“ erklärte der Pfarrer, „wir müssen etwas installieren, was lauter spricht als das Schandmal oben. Wir brauchen etwas, das als Bild um die Welt geht.“ Er wolle aber dem kreativen Prozess nicht vorweggreifen.“ Ähnliches kündigte auch der EKD-Beauftragte an. In der WELT war zu lesen, dass es ihm „um intensivere Aufklärung und um visuell andere Lösungen“ gehe. «Das können zum Beispiel Abdeckungen oder Verhüllungen sein, die judenfeindliche Darstellungen nicht kaschieren, sondern dieses furchtbare Erbe unserer protestantischen Tradition zum Thema machen.» Das ist schon eine ästhetische Herausforderung, die „Judensau“ einerseits zu verhüllen, andererseits aber nicht zu kaschieren. Aber dafür gibt es ja einen Beirat, über dessen Ergebnisse „die Öffentlichkeit weiterhin (?) Informiert“ werden soll. Der Kulturbeauftragte der EKD, Johann Hinrich Claussen, verrät immerhin, dass es dazu im vergangenen Dezember eine Tagung gegeben hat und das „gemeinsame Beratungen begonnen wurden, die nun mit neuem Schwung zu einem überzeugenden Ergebnis führen sollen. … Ich werde berichten, wenn wir (?) einen Schritt gekommen sind.“ Unter Ausschluss der gegen die „Judensau“ protestierenden und klagenden Juden, Christen und Atheisten hinter verschlossenen Türen zu beraten und ihnen dann nur noch die Ergebnisse bekanntzugeben, wird zu keinem guten Ende führen. Man könnte sich über diese hierarchische Vorgehensweise einmal bei den katholischen Bischöfen erkundigen.

Alles in allem zeigen die offiziellen kirchlichen Reaktionen auf den Prozess von Michel Düllmann gegen die Gemeinde und das beschämende Urteil des BGH, dass der Protest gegen die Wittenberger „Judensau“ ebenso notwendig bleibt wie der nächste Prozess vor dem Bundesverfassungsgericht. Vielleicht kann sich dann die Kirchengemeinde endlich distanzieren von der AFD, die während der Verhandlung vor dem BGH in Karlsruhe mit einer kleinen Delegation ihre Solidarität mit der Kirchengemeinde für die Beibehaltung des Reliefs demonstrierte.

Empfehlen möchte ich noch den Kommentar von Prof. Dr. Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D., der aus juristischer Perspektive die Abnahme der „Judensau“ mit präzisen Argumenten und glänzenden Formulierungen als rechtlich geboten nachgewiesen hat.

 

 

*) So sieht die „Distanzierung“ der Gemeinde von der „Judensau“ aus:

 

  1. Info-Tafel vor der Stadtkirche Wittenberg (Schrägaufsteller)

„An der Südostecke der Stadtkirche Wittenberg befindet sich seit etwa 1290 ein Hohn- und Spottbild auf die jüdische Religion. Schmähplastiken dieser Art, die Juden in Verbindung mit Schweinen zeigen – Tiere, die im Judentum als unrein gelten – waren besonders im Mittelalter verbreitet. Es existieren noch etwa fünfzig derartige Bildwerke. Judenverfolgungen fanden in Sachsen Anfang des 14. Jahrhunderts und 1440 statt, 1536 wurde Juden der Aufenthalt in Sachsen grundsätzlich verboten. Martin Luther veröffentlichte 1543 die antijudaistischen Schriften „Von den Juden und ihren Lügen“ und „Vom Schem Hamphoras und vom Geschlecht Christi“, auf die sich die Inschrift der Schmähplastik bezieht. Sie wurde 1570 angebracht wie der lateinische Text an der Traufe, der die von Martin Luther angestoßene Reformation mit der Tempelreinigung Jesu (Matthäus 21) gleichsetzt und gegen „Papisten“ polemisiert. Das Mahnmal unterhalb der Schmähplastik wurde im November 1988 enthüllt, fünfzig Jahre nach dem Beginn der Judenpogrome im nationalsozialistisch beherrschten Deutschland. Die in Bronze gegossene Bodenplatte zeigt vier gegeneinander verkippte Trittplatten, die aussehen, als seien sie in morastigem Untergrund verlegt. Die Fugen ergeben ein Kreuzeszeichen. Der umlaufende Text verbindet die Inschrift der Schmähplastik mit dem Holocaust: „Gottes eigentlicher Name / der geschmähte Schem Ha Mphoras / den die Juden vor den Christen / fast unsagbar heilig hielten / starb in sechs Millionen Juden / unter einem Kreuzeszeichen.“ Dazu steht in hebräischer Schrift der Beginn von Psalm 130: „Aus der Tiefe rufe ich, Herr, zu dir“. Die Bronzeplatte entwarf der Bildhauer Wieland Schmiedel. Die Umschrift verfasste der Schriftsteller Jürgen Rennert“.

 

  1. Stätte der Mahnung –

Eine Stellungnahme des Gemeindekirchenrat der Stadtkirche im März 2022

Die Stadtkirche Wittenberg ist mit einem reichen kirchen- und kunstgeschichtlichen Erbe gesegnet. Mit der “Mutterkirche der Reformation” sind Namen wie Martin Luther, Johannes, Philipp Melanchthon oder Lucas Cranach verbunden. Zum Erbe zählen auch zahlreiche Sandsteinreliefs an der Außenfassade, darunter eine Schmähplastik aus dem ausgehenden 13. Jahrhundert, die die Juden und ihre Religion verspottet. Dieses Schmährelief, die sogenannte „Wittenberger Sau“, ist weithin bekannt und bleibt für jede Generation ein beunruhigendes Erbe. Die Stadtkirchengemeinde setzt sich mit kritischen Anfragen auseinander und begrüßt eine fortwährende Auseinandersetzung mit der Schmähplastik. Die Beschämung und der Widerstand, die durch die Schmähplastik ausgelöst werden, provozieren das Erinnern und Gedenken immer wieder neu. Unverändert ist die Haltung der Stadtkirchengemeinde, dass die Schmähplastik heute ein schwieriges Erbe, aber ebenso Dokument der Zeitgeschichte ist. Es zeigt die mittelalterliche Judenfeindlichkeit, zu der sich auch der Reformator Martin Luther hinreißen ließ. Gott soll das jüdische Volk verworfen und die christliche Kirche erwählt haben. Heute distanziert sich die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland deutlich von der mittelalterlichen Substitutionstheologie. Die Treue Gottes gegenüber dem Volk Israel ist ungebrochen. Die Wittenberger Stadtkirchengemeinde betreibt aktiv den mit diesem Erbe verbundenen Erinnerungsprozess. Bereits 1988 wurde unterhalb des Reliefs ein Denkmal gesetzt. Als Zeichen der Versöhnung wurde nach 1990 neben dem Denkmal eine Zeder aus Israel gepflanzt. Eine zweisprachige Erläuterungstafel weist auf die Problematik an diesem Ort hin. Diverse Fachpublikationen erschienen zur Thematik. Jede offizielle Stadt- und Kirchenführung bezieht dieses Monument und seine besondere Geschichte ein. An Gedenktagen, wie dem 09. November und dem 27. Januar, versammelt sich die Stadtöffentlichkeit zur Erinnerung an die Pogromnacht und den Holocaust an diesem Mahnmal. Der Gemeindekirchenrat der Stadtkirche setzt sich für eine Weiterentwicklung dieser Stätte der Mahnung ein. Zur Unterstützung dieses Anliegens wurde ein Beirat gegründet. Über die Ergebnisse dieses Prozesses der Weiterentwicklung des Mahnmals durch diese beiden Gremien wird die Öffentlichkeit weiterhin informiert.

Der Gemeindekirchenrat der Stadtkirchengemeinde Wittenberg März 2022

 

Psalm 130

1 Ein Wallfahrtslied. Aus der Tiefe rufe ich, HERR, zu dir. / 2 Herr, höre meine Stimme! Lass deine Ohren merken auf die Stimme meines Flehens! 3 Wenn du, HERR, Sünden anrechnen willst – Herr, wer wird bestehen? 4 Denn bei dir ist die Vergebung, dass man dich fürchte. 5 Ich harre des HERRN, meine Seele harret, und ich hoffe auf sein Wort. 6 Meine Seele wartet auf den Herrn mehr als die Wächter auf den Morgen; mehr als die Wächter auf den Morgen 7 hoffe Israel auf den HERRN! Denn bei dem HERRN ist die Gnade und viel Erlösung bei ihm. 8 Und er wird Israel erlösen aus allen seinen Sünden.

Lutherbibel 2017

 

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